Beitragsberechnung
Beiträge für einen Krippenplatz in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz sind Krippenplätze für Kinder unter zwei Jahren beitragspflichtig. Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist die anschließende Betreuung in Kindertagesstätten beitragsfrei.
Die Höhe der Beiträge für Kinder unter zwei Jahren werden einkommensabhängig festgesetzt. Das zugehörige Informationsschreiben können Sie bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen nachlesen. Dort erhalten Sie auch eine individuelle Beratung. In unserer Krippe fallen zusätzlich Kosten für das Mittagessen, sowie Zahlung für das Gruppengeld an.
Sollten Sie Unterstützung in Form von Bildung und Teilhabe (BuT) benötigen, können Sie sich ebenfalls bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen informieren. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuschuss der Mittagsessenspauschale zu stellen.
Sollten Sie Fragen zu den anfallenden Beiträgen des Mittagessen oder zur Anmeldung haben, sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie individuell und transparent.
Hinweis: Änderungen im Kita-Gesetz können zukünftig Auswirkungen auf die Beitragsstruktur haben. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.